Sprechhandlungen

Geschriebenes

«Wir versprechen euch, … »
«Sie befiehlt dir, … »
«Er lässt uns warnen, … »
«Man behauptet, … »

Bei solchen Aussagen handelt es sich um sogenannte ‘explizit performative Äußerungen‘. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass im Moment der Artikulation jene Handlungen vollzogen werden, die sie ausdrücken. Wenn ich z.B. sage «Ich warne dich, …» oder «Ich verspreche dir, … » wird gleichzeitig die Warnung bzw. das Versprechen realisiert.

Die oben genannten Beispiele haben allerdings ein gemeinsames Problem: Sie gehen allesamt ins Leere. Damit eine ‘explizit performative Äußerung’ glücken kann, müssen nach der Sprechakttheorie neben kontextabhängigen Faktoren einige sprachliche Kriterien erfüllt sein: Das aktive Hauptverb steht im Präsens Indikativ, in der ersten Person Singular.

Außerhalb aller linguistischen Feinheiten bedeutet dies, dass sich Versprechen, Befehle, Warnungen, Behauptungen und Ähnliches nicht im Namen von jemand anderem formulieren lassen, sich nicht hypothetisch ausdrücken oder auf die Vergangenheit bzw. Zukunft beziehen lassen. Sie funktionieren nur dort, wo die sprechende Person in Kontrolle ist: Ich, hier, jetzt.


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